Mesorat%20hashas zu Bava Metzia 4:6
עַד מָתַי מֻתָּר לְהַחֲזִיר, בַּכְּרַכִּים, עַד כְּדֵי שֶׁיַּרְאֶה לְשֻׁלְחָנִי, וּבַכְּפָרִים, עַד עַרְבֵי שַׁבָּתוֹת. אִם הָיָה מַכִּירָהּ, אֲפִלּוּ לְאַחַר שְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ מְקַבְּלָהּ הֵימֶנּוּ, וְאֵין לוֹ עָלָיו אֶלָּא תַרְעֹמֶת. וְנוֹתְנָהּ לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי וְאֵינוֹ חוֹשֵׁשׁ, שֶׁאֵינוֹ אֶלָּא נֶפֶשׁ רָעָה:
Bis wann darf man zurückziehen (für Münze ona'ah)? In Städten [wo es Geldwechsler gibt], bis er es dem Geldwechsler zeigt; in Dörfern, [wo es keine Geldwechsler gibt], bis zum Sabbatabend, [wenn er kommt, um es für das Sabbatessen auszugeben, wenn er herausfindet, ob es als Zahlungsmittel akzeptiert wird.] Wenn er es erkannt hat, auch nach zwölf Monaten. [Dies ist gemeint: Wenn er (der Geldgeber) ein Chasid wäre und über den Buchstaben des Gesetzes hinausgehen wollte—Wenn er es als die Sela erkannte, die er ihm gab, sollte er es auch nach zwölf Monaten akzeptieren.] Und er hat nur Ressentiments gegen ihn. [Dies ist gemeint: Wenn er kein Chasid ist und es nicht von ihm annehmen möchte, hat er (der Empfänger) nur Ressentiments gegen ihn, da der Empfänger sich den Verlust verursacht hat, indem er ihn nicht rechtzeitig zurückgegeben hat.] Und er gibt es für die Erlösung des zweiten Zehnten ohne Besorgnis, denn er ist eine gemeine Person. [Dies bezieht sich auf eine Münze, die bis zur Ona'ah ausgerieben wurde. Er gibt es für die (Erlösung) des zweiten Zehnten und braucht keine Angst vor Asimon zu haben (siehe 4: 1), wobei der zweite Zehnte nur mit einer Münze (mit einem Muster versehen) eingelöst wird, denn er wird "Münze" genannt. Für jemanden, der es nicht als Münze, sondern nur als gegossenes Silber betrachtet, gilt es als eine gemeine Person.]
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